DAS IFM LIEBT DICH!


Ziel des Instituts für Privates ist der durchsichtige Mensch für eine transparente, sichere und eine prästabilisiert harmonische Welt_

Das Öffentliche ist das Private und umgekehrt_

Beide unterliegen den Bestimmungen des IFM für Privates (Siehe unten § 5)

Für weitere Informationen bezüglich Angelegenheiten des IFMPrivates benötigen Sie den Zugangscode IFM_1PL

Hinweise

Bitte beachten Sie ab sofort das aktualisierte Autonome Ausgangs- und Mobilitätsverbot der 2. Klasse außerhalb der oberirdischen und unterirdischen Blocks:
WT 22:00- 8:00 Uhr / WE zur Gänze (außer Sonderregelungen wie Landschaftserholung)

Beachten Sie auch die aktualisierten Hinweise der Zentralen Partnerschaftsvermittlung: Jetzt Anmelden !

Beachten Sie die erhöhten Strahlungswerte_ Die starken Sonnenstürme werden laut IFM für Umwelt und Klima noch einige Wochen andauern_

Auszug aus dem Kanon des IFM im Sinne von Gleichheit, Gesundheit, Glück und Gänze
Das IFM behält sich vor jederzeit Änderungen vorzunehmen, die ausschließlich dem Gemeinwohl zur Gänze zu Gute kommen_

§5 Privates und Öffentliches

Einen ausführlichen Katalog der Angelegenheiten des IFMPrivates erhalten Sie im codierten Modus_

Dazu benötigen Sie einen Zugangscode

  • 1 Das Öffentliche ist das Private und umgekehrt_ Beide unterliegen den Bestimmungen des IFM
    • 1.1 Sie beinhalten das private und öffentliche Leben, die Sicherheit,
      die Natur,
      die Wasser- und Stromversorgung,
      den Städte- und Wohnungsbau,
      den Sozialbau und unterirdischen Sozialbau,
      die Effizienzhäuser,
      die Überwachungshäuser mit Verbindung zur methodischen Sicherheitszentrale,
      sowie allen methodischen Überwachungsanlagen und –einrichtungen im Öffentlichen und Privaten, samt KFÜ, Kameras, Displays und Monitoren, dem Chip, d.h. allen Einrichtungsgegenständen, Apparaturen und biochemischen Systemen, mitsamt der Vernetzung aller messbaren Daten, ferner der biometrischen- und 3 Dimensionalen-Gesichtserkennung
    • 1.2 Darunter fallen auch Fotovoltaik-Anlagen auf Dach und Fassadenfläche, der Technikraum,
      der Batteriespeicher,
      die Isolierung der Gebäudehülle,
      und alle Messtechniken an Wänden und Fenstern,
      sowie die Anlagen und Geräte zur Verfolgung und Analyse der Energieströme,
      der Temperatur, Luftströmung und Wasserversorgung
      • 1.2.1 Die Funktionalität und Sicherheit des eigenständigen MiniKraftwerks (MKW) jedes Privathauses, jeder Privatanlage, Sozialbaus, und jedes Wohnblocks, die ihren Überschuss an Strom in das öffentliche Versorgungsnetz einspeisen, obliegt der Verantwortung der Privatpersonen und wird täglich durch das IFM kontrolliert
        • 1.2.1.1 Deren Energiehaushalt, die Wasserversorgung und die BatteriespeicherNutzung kann vom IFM, basierend auf Wetterlage und WetterProgrammierung durch das IFM, jederzeit angepasst werden
    • 2 Eingeschlossen in §5 – 1.2.1.1 sind die Inhalte der §§ 1-4, 6-7
      • 2.1 Zusätzlich wird folgend darauf hingewiesen:
        • i Wer auf Verstöße gegen das allgemeine Wohl (AW) aufmerksam wird, ist verpflichtet, dies umgehend seinem zuständigen Verband zu melden
        • ii Seit den Hygienevorschriften, dem medizinischen Fortschritt und der allgemeinen Sicherheit durch das IFM bestehen die gefährlichsten Krankheiten aus ansteckendem GedankenSchlecht
        • iii Der Immunkompatibilität ist bei Kopulation und jeglicher sexueller Handlung Folge zu leisten, Intimitäten sind in der Öffentlichkeit aufgrund der Hygieneverordnung untersagt
        • Gleiches gilt für die veraltete Begrüßung per Händedruck
        • iiii Die Verantwortung zum Strahlenschutz, der Instandhaltung aller Maßnahmen, wie Strahlenschutzanzug, Desinfektion o.ä. liegt seit dem Fusionskraftwerkunglück bei den Privatpersonen
        • Gleiches gilt für die Viren -und Bakterienschleuse zum Privatraum
      • 3 Die Zonen, die Städte, die öffentlichen Räume, die privaten Wohnräume, die Menschen sind zum Gemeinwohl transparent_ Jede Verdunkelung wird als Angriff auf das IFM gewertet
        • 3.1 Jede Privatperson erklärt sich mit der Transparenz zum eigenen Wohl und dem Wohle Aller einverstanden
        • 3.2 Das Benutzen des codierten Modus ist Mitarbeitern des IFM und Menschen 1. Klasse in besonderen Fällen erlaubt
          • 3.2.1 Menschen 2. Klasse in Ausnahmefällen zur Gänze
        • 3.3 Die Kamera liebt Dich
        • 3.4 Das IFM liebt Dich
      • 4 Über das Leben im Familienverbund (bei nicht methodisch bildungspflichtigen Kindern bis 5 Jahren und Volljährigen ab 16 Jahren nach Austritt aus dem internen Vollzug (§7 7), entscheidet das IFM
      • 5 Den humanoiden Roboterassistenten in den privaten Haushalten und im öffentlichen Dienst ist Folge zu leisten
      • i Das gilt insbesondere bei Katastrophen und Krisenfällen

        5.2 Genereller Anspruch auf humanoide Roboter entfällt im Privaten für die 2. Klasse

          • 5.2.1 Über Ausnahmeregelungen entscheidet das IFM
      • 6 Autonomes Ausgangs- und Mobilitätsverbot der 2. Klasse außerhalb der sozialen oberirdischen und unterirdischen Blocks: WT 22:00- 8:00 Uhr / WE zur Gänze